Basiswissen |
I. Auffinden einer Person:
Beim Auffinden einer Person wird grundsätzlich erst die betreffende Person angesprochen und angefaßt. Falls sie reagiert und ansprechbar ist, erfolgt die "Hilfeleistung nach Notwendigkeit" (z.B. Verbände anlegen). Falls sie nicht ansprechbar ist, muß eine Atemkontrolle vorgenommen werden. Falls die Atmung vorhanden ist, wird der/die Betroffene in die Stabile Seitenlage gebracht (wie das geht erfahrt ihr in einer Erste-Hilfe-Anleitung im Verbandkasten eueres Autos). Es erfolgt die ständige Kontrolle von Bewußtsein, Atmung und Kreislauf. Falls die Atmung nicht vorhanden ist muß eine Pulskontrolle am Hals erfolgen. Bei nicht vorhandenem Puls muß unverzüglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Im Falle daß der Puls vorhanden ist, wird an dem/der Betroffenen eine Atemspende gemacht. II. Hilfeleistung nach Notwendigkeit bzw. Vorgehen
bei bewußtloser Person
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