Sonderrechte
Aus dem Gesetz:
Blaues Blinklicht ( §38 StVO)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Weitere ausgewählte Gesetzesstellen in der Zusammenfassung
1. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen bedeuten für andere VT, auch für Fußgänger, "höchste Eile und größte Gefahr", auch wenn diese Voraussetzungen im Einzelfall nicht objektiv vorliegen. Sie müssen dann sofort freie Bahn schaffen. Normadressanten sind alle VT. Die Regelung betrifft die Wegerechtsfahrzeuge.
2.  Nur beide Warnvorrichtungen zusammen schaffen Vorrecht, doch mahnt Blaulicht ohne Einsatzhorn immerhin zur Vorsicht. Die Regelung in §38 besagt aber nicht, daß im Einsatz befindlicher Pol ohne Blinklicht und Einsatzhorn entgegen einer konkreten Aufforderung freie Bahn verweigert werden dürfte.
3. Das Wegerechtsfahrzeug bleibt grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden, nur dürfen andere Vehrkehrsteilnehmer, welche freie Bahn schaffen müssen, ihren Vortritt, z.B. bei Grün oder bei Vorfahrt ausnahmsweise nicht wahrnehmen. Der Einsatzfahrer schuldet dem Verkehr Rücksicht, er muß sich beim Linksabbiegen bei Rot vortasten, bei Einfahren in eine unübersichtliche Kreuzung während der Rotphase Schrittgeschwindigkeit fahren.
4. Will der Wegerechtsfahrer Grün abwarten, so führt Blaulicht irre und ist deshalb mißbräuchlich.
5. Der Vorrang mehrerer Vorrechtsfahrzeuge untereinander läßt sich nicht regeln und hängt von den Umständen ab.


Diese Website an Freunde weiterempfehlen.
DEINE E-mail Adresse
DEIN Name
E-mail Adresse des Freundes
Name des Freundes

Vorschläge / Tips für diese Seite bitte an:
 webmaster@rettungsdienste-online.de
 

Home